KatS-Stab PDF Drucken E-Mail

Katastrophenschutz im Landkreis Marburg-Biedenkopf

Die Gefahrenabwehr im Katastrophenfall ist nach Artikel 70 des Grundgesetzes Aufgabe der Länder. Der Landkreis wird dabei als Untere Katastrophenschutzbehörde tätig und erfüllt dabei Aufgaben wie das Aufstellen, Ausrüsten, Ausbilden und Überwachen der Katastrophenschutzeinheiten.
Getragen wird der Katastrophenschutz vor allen durch:

  • die Freiwilligen Feuerwehren (vor allem im Bereich GABC-Abwehr und Brandschutz)
  • die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW)
  • Hilfsorganisationen wie Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Johanniter-Unfallhilfe (JUH), Malteser Hilfsdienst (MHD) oder Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG)

Im Katastrophenschutz sind auf öffentlicher/behördlicher Ebene weiterhin tätig:

  • das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)
  • das Deutsche Notfallvorsorge-Informationssystem (deNIS) sowie
  • die Ordnungsbehörden
  • die Bundeswehr kann ebenfalls im Rahmen der zivil-militärischen Zusammenarbeit über das Verbindungskommando in die Katastrophenabwehr eingebunden werden. Hierzu stehen im Landkreis Marburg-Biedenkopf zwei Offiziere der Reserve als Ansprechpartner und Berater zur Verfügung.

Die Feststellung des Katastrophenfalles obliegt dem Landrat. Dies kann zum Beispiel bei ausgedehnten oder lang andauernden Unwetterlagen, bei schweren Unfällen mit Massenverkehrsmitteln, ausgedehnten Waldbränden oder bei Tierseuchen der Fall sein, wenn eine große Zahl von Menschen betroffen ist, wenn die eignen Kräfte zur Bewältigung dieses Schadenereignisses nicht ausreichen oder wenn aus politisch-administrativer Sicht weitreichende Entscheidungen zur Sicherung des Allgemeinwohls getroffen werden müssen. In einem solchen Fall tritt die Katastrophenschutzleitung in Form eines Krisenstabes zusammen, um entsprechende Einsatz- und Abwehrmaßnahmen auf operativ-taktischer und politisch-administrativer Ebene zu planen, zu organisieren und zu koordinieren. Die Verantwortung und Entscheidungsbefugnisse liegen hierbei beim Landkreis. Geleitet wird der Stab vom Kreisbrandinspektor. Hierbei werden sowohl Experten aus dem Bereich der Gefahrenabwehr und aus dem Bereich der Verwaltung tätig.
Im Landkreis Marburg-Biedenkopf wurde bisher einmal der Katastrophenfall festgestellt: Das verheerende Hochwasser im Februar 1984 machte diesen Schritt notwendig.

Derzeit tritt der Krisenstab noch in einem Raum in der Hauptfeuerwache in Marburg zusammen. Da diese Räumlichkeiten nicht mehr zeitgemäß und für eine Ziel führende und effiziente Arbeit nicht mehr geeignet sind, wird bis 2010 an der Kreisverwaltung ein Gefahrenabwehrzentrum gebaut. Hier werden dann sowohl räumliche als auch technische Voraussetzungen auf dem neuesten Stand der Technik verfügbar sein.

 

Ansprechpartner: Kreisbrandmeister Maik Klein  Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.